Beschreibung
Holiday Hossa House 391 ist nicht nur ein Ort auf der Landkarte, sondern eine Oase der Ruhe, die den Komfort der Moderne mit dem Charme der Natur verbindet. Unsere Lage inmitten malerischer Landschaften ermöglicht eine vollkommene Entspannung und eine Flucht aus dem Trubel der Stadt. Wir bieten einen komfortablen Aufenthalt, der auch die Bedürfnisse der anspruchsvollsten Gäste befriedigt und gleichzeitig die Nähe zur Natur für einen Moment der Ruhe und Regeneration bietet. Unsere Ferienhäuser sind so konzipiert, dass sie sich harmonisch in die Umgebung einfügen und somit ein idealer Ort zum Entspannen und Nachdenken sind. Wir laden Sie ein, die Schönheit und Ruhe zu entdecken, die das Haus 391 Holiday Hossa bietet, wo jeder Moment eine Gelegenheit ist, eine tiefere Verbindung mit der Natur herzustellen. Sławskie ist eine malerische Stadt in der Woiwodschaft Lubuskie, die die Möglichkeit bietet, der Hektik der Großstädte zu entkommen. Der von schönen Wäldern umgebene Sławskie-See ist ein idealer Ort für Liebhaber von Natur und Stille. Hier kann man auf den zahlreichen Wegen spazieren gehen, die frische Luft und das Vogelgezwitscher genießen und sich am Ufer entspannen, um die Sonnenuntergänge zu bewundern. Fame bietet auch eine Vielzahl von Wasseraktivitäten wie Segeln, Kanufahren und Angeln. Es ist ein Ort, an dem die Zeit langsamer vergeht und man im Einklang mit der Natur neue Energie tanken kann. Die Ferienhäuser bestehen aus einem geräumigen Wohnzimmer mit Schlafsofa und Kochnische sowie einem Badezimmer. Im ersten Stock befinden sich zwei Schlafzimmer, eines mit einem Doppelbett und das andere mit einem Einzelbett und einem Doppelschlafsofa. Im Garten gibt es einen Jacuzzi für die Gäste, einen Grillplatz und Liegestühle zum Entspannen. Für jede weitere Person, die über Nacht bleibt und nicht in der Reservierung enthalten ist, wird eine Strafe von 500 PLN pro Nacht erhoben. Organisation von HENNY- und BRIDAL NIGHTS nur mit Genehmigung des Eigentümers. Der Preis kann sich ändern. REGELN § 1. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus entsprechend seinen Eigenschaften und seinem Zweck zu nutzen. Der Mieter darf die Inneneinrichtung nicht verändern. Der technische Zustand der Ausstattung und Einrichtung sowie die Ästhetik der Räume des Ferienhauses und seiner Umgebung dürfen sich am Tag der Übernahme durch den Mieter nicht in einem schlechteren Zustand befinden als bei der Übergabe des Ferienhauses an den Mieter § 2. Der Mieter darf das Ferienhaus nicht an andere Personen ausleihen oder untervermieten. Es ist strengstens untersagt, mehr Personen als die über ALOHACAMP.PL gebuchten Gäste im Ferienhaus unterzubringen, wobei für jede zusätzliche Person eine GEBÜHR in Höhe von 500 PLN pro Person für jeden angefangenen Aufenthaltstag erhoben wird. Es ist verboten, dass sich Gäste ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung aufhalten. § 3. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übernahme des Ferienhauses eine Kaution in Höhe von 1000 PLN (in Worten: eintausend Zloty) zu hinterlegen. § 4. Die Kaution wird dem Mieter innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts zurückerstattet, und zwar in dem Teil, der nicht zur Deckung von Schäden am Ferienhaus und seiner Ausstattung verwendet wurde, die während des Mietverhältnisses entstanden sind. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für die Behebung der Schäden am Tag der Rückgabe des Ferienhauses vollständig zu übernehmen. § 4.1 Im Falle von Schäden am Ferienhaus, die dazu führen, dass das Ferienhaus nicht mehr genutzt werden kann, verpflichtet sich der Mieter, die vollen Reparaturkosten zu übernehmen und den Mietpreis für das Ferienhaus während der Dauer der Beseitigung der entstandenen Mängel zu zahlen. Im vorgenannten Fall wird der Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet. § 5. In Angelegenheiten, die in diesem Vertrag nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. § 6. Die Ausgangssperre beginnt um 22.00 Uhr und dauert bis 6.00 Uhr morgens. Bitte beachten Sie auch, dass die Ausgangssperre nicht zu groben Störungen während der Tagesstunden berechtigt. Wenn Sie sich entspannen, denken Sie bitte an die Regeln des gesellschaftlichen Umgangs, damit Sie Ihren Urlaub in angenehmer Erinnerung behalten. § 7. REGELN UND VORSCHRIFTEN FÜR DEN WHIRLPOOL. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Der Whirlpool ist ein integraler Bestandteil der Ferienanlage Haus Hossa 391 und es gelten die allgemeinen Regeln der Anlage sowie die vorliegende Ordnung. 1.2 Vor der Benutzung des Whirlpools sind die Benutzer verpflichtet, die vorliegende Ordnung zu lesen und einzuhalten. 1.3 Der Whirlpool steht allen Nutzern des Hauses zur Verfügung. 1.4 Vor dem Baden in der Whirlpoolwanne muss der gesamte Körper in der Dusche mit Seife und warmem Wasser gewaschen werden. 1.5 Vor dem Betreten des Whirlpools müssen Sie unbedingt Ihr Schuhwerk ausziehen. 1.6 Der Whirlpool darf nur von gesunden Personen oder von Personen benutzt werden, deren Krankheiten keine Kontraindikationen darstellen. 1.7 Der Benutzer ist für die gesundheitlichen Folgen der Benutzung des Whirlpools persönlich und auf eigenes Risiko verantwortlich. 1.8 Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nur in Begleitung von Erwachsenen und auf deren Risiko im Whirlpool aufhalten. 1.9 Der Whirlpool darf von 8:00 bis 22:00 Uhr benutzt werden 2. Kontraindikationen für die Benutzung des Whirlpools: Herz-Kreislauf-Störungen, Störungen des Atmungssystems, neurologische und gastrointestinale Funktionsstörungen, Schwangerschaft (nur nach ärztlicher Beratung), Infektionskrankheiten, Äußerlich sichtbare dermatologische Erkrankungen, Verbände, Bluthochdruck, Diabetes, Allergie, Chlorallergie, Entzündungen der Harnwege, Ringelflechte, Epilepsie, Krampfadern, chronische Krankheiten, Geschlechtskrankheiten. 3. Es ist untersagt,: den Whirlpool zu benutzen, wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, die Benutzung des Whirlpools mit mehr als 5 Personen, Gegenstände oder chemische Substanzen in den Whirlpool mitzunehmen, z. B. Shampoos, Seifen, Öle, Badesalze usw. den Whirlpool benutzen und gleichzeitig etwas essen, tauchen Sie Ihren Kopf und Ihr Gesicht ein, unanständiges oder gesellschaftlich als obszön oder anstößig empfundenes Verhalten. 4. Anweisungen zur Benutzung des Whirlpools: Betreten und Verlassen des Whirlpools nur in dem gekennzeichneten Bereich mit äußerster Vorsicht. Die Person, die den Whirlpool verlässt, hat Vorrang. Es dürfen sich nicht mehr als 5 Personen gleichzeitig in der Wanne aufhalten. Es wird empfohlen, maximal 30 Minuten in der Wanne zu bleiben. 30 min. Das Baden in der Wanne erfolgt nur im Sitzen. § 8. Das Zentrum haftet nicht für Wertgegenstände und Bargeld, die in den Häusern, Zimmern und auf dem Gelände des Zentrums zurückgelassen werden. § 9. Den Gästen steht ein Parkplatz zur Verfügung. Der Bereich des Zentrums ist geschlossen und überwacht, aber unbewacht. Der Eigentümer des Zentrums haftet nicht für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge. Der Vermieter ist verpflichtet, das Tor nach dem Betreten und Verlassen des Geländes zu schließen; bei Nichtbeachtung wird eine Geldstrafe von 300 PLN für den gesamten Aufenthalt erhoben. § 10. Störungen, die während der Nutzung des Hauses oder des Whirlpools auftreten, müssen dem Vermieter laufend telefonisch gemeldet werden, andernfalls können dem Mieter die Kosten für die Reparatur in Rechnung gestellt werden. § 11. Regeln und Vorschriften für die Überwachung und den Zugang zu den Überwachungsaufzeichnungen. Der Zweck des Videoüberwachungssystems ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Schutz von Personen und Eigentum auf dem Gelände des Holiday Hossa House 391 Resort. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) RODO - das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, d.h. um die Geheimhaltung von Informationen zu wahren, deren Offenlegung dem Verwalter Schaden zufügen könnte, was durch die Bestimmung von Artikel 22 Datenempfänger ermöglicht wird. Bereich und Grundsätze der Überwachung Das gesamte Gelände des Holiday Hossa House 391 Resort ist videoüberwacht. 1.(1) Die Aufzeichnungen des Videoüberwachungssystems umfassen nur die von den Kameras aufgenommenen Bilder (ohne Ton). 1.2) Die Videoüberwachung wird 24 Stunden am Tag durchgeführt. 1.3. die Aufzeichnungen der Videoüberwachung werden je nach Umfang der aufgezeichneten Daten bis zum Überschreiben der Daten, längstens jedoch drei Monate ab dem Datum der Aufzeichnung, gespeichert. Handelt es sich bei den Bildaufzeichnungen um Beweismittel in einem Gerichtsverfahren, so verlängert sich diese Frist bis zum Abschluss des Verfahrens. Nach Ablauf dieser Fristen sind die Bildaufzeichnungen mit den durch die Überwachung gewonnenen personenbezogenen Daten zu vernichten. 2. Schutz der personenbezogenen Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche kommt der Verpflichtung gemäß Artikel 13 der RODO nach, d. h. gegenüber den betroffenen Personen, deren Bild durch das Videoüberwachungssystem aufgezeichnet wurde. 3. Schlussbestimmungen 3.1 Die mit dem Videoüberwachungssystem aufgezeichneten Personendaten sind schützenswert, stellen keine öffentlichen Informationen dar, sind vertrauliche Informationen im Sinne der Datenschutzgesetzgebung und dürfen nicht an unbefugte Stellen weitergegeben werden. 3.2 Personen, die Zugang zu den aktuellen Bild- oder Archivaufzeichnungen der Videoüberwachungsanlage haben, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Personendaten einzuhalten. § 17. Der Mieter erklärt, dass er sich mit den Bedingungen des Mietvertrages sowie mit den "Regeln und Vorschriften", die einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden, vertraut gemacht hat.